Teilnahmebedingungen

Rechtsanspruch auf Leistungen und Schadensanspruch nach Anmeldung
Es kann keine Gewährleistung irgendeiner Art nach Anmeldung für den 3. Ökumenischen Pilgerweg für Klimagerechtigkeit gegeben werden. Grundsätzlich gehen wir von Ihrer Volljährigkeit, Ihrer Geschäftsfähigkeit, Ihrem Eigeninteresse, der vorausgesetzten körperlichen Fitness und Ihrer Selbstverantwortung aus.

Des Weiteren gehen wir grundsätzlich davon aus, dass jede*r Teilnehmer*in sich an die Straßenverkehrsordnung hält und den Weisungen des jeweiligen / der jeweiligen Tageskoordinatoren / Tageskoordinatorin Folge leistet.

In der Hoffnung, dass niemandem etwas zustößt, möchten wir Sie dennoch darauf hinweisen, dass Sie für alle Fälle im Besitz einer persönlichen Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls einer persönlichen Unfallversicherung sein sollten. Es besteht weder für Ihre persönliche Habe noch für Sach- und Personenschäden, auch nicht an dritten Verursacht ein Versicherungsschutz von unserer Seite. Die Klärung ihres Versicherungsschutzes und der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und gegebenenfalls private Unfallversicherung für die Zeit des Pilgerns obliegt Ihnen!

Neben der persönlichen Ausrüstung (siehe Gepäckliste) müssen Ausweis, Versichertenkarte ggf. Medikamente und Impfpass, Notfall-Telefonnummern mitgeführt werden.

Für kurzfristige Änderungen hinsichtlich Etappe, Tagesablauf, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegungsangeboten usw. übernehmen wir keine Haftung; bitte informieren Sie sich rechtzeitig und zeitnah über mögliche Änderungen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Pilgern mit Übernachtung jeweils ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Etappenabschnitt bzw. für das Tagespilgern jeweils drei Tage vor dem Start schließt.

An- und Abreise
Die Anfahrt zum Startpunkt sowie die Rückreise organsiert jede/r eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Falls während einer Etappe öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen, sind die Kosten ebenfalls privat zu tragen.

Übernachtung, Verpflegung
Bei sehr hohen Anmeldezahlen können wir keine verbindliche Schlafplatzgarantie geben. Pilger, die uns nur einen Tag begleiten, können generell nicht untergebracht werden. In der Regel sind mit den Übernachtungen keine Kosten verbunden, es kann jedoch in einigen wenigen Stationen sein, dass einzelne Teilnehmer*innen oder die Gruppe gemeinsam einen stark vergünstigten Betrag aufbringen muss. Darüber werden wir Sie gesondert informieren.
Pilger, die mehrere, aufeinanderfolgende Tage mitpilgern und für Übernachtungen angemeldet sind, werden durch gastgebende Gemeinden an der Strecke i.d.R. eine einfache Verpflegung erhalten. Pilger, die nur eine einzelne Tagesstrecke mitpilgern, müssen Verpflegung und Getränke für den Tag selbst mitbringen.

Aufsichtspflicht Jugendliche und Kinder
Es ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche von uns nicht betreut oder beaufsichtigt werden. Kinder, Jugendliche und Gruppen müssen von geeigneten Betreuungspersonen begleitet werden, die der Aufsichtspflicht nachkommen. Nicht-volljährige Mehrtagespilger*innen, können ohne entsprechende Betreuung nicht in den zur Verfügung gestellten Unterkünften übernachten.

Barrierefreiheit
Auf Grund des Streckenverlaufs, der Wegbeschaffenheiten und unserer Organisationskapazitäten können Barrierefreiheit nicht gewährleisten.

Konfessionszugehörigkeit
Eine Kirchenzugehörigkeit oder ein Glaubensbekenntnis sind nicht notwendig, der spirituelle, ökumenische Charakter soll jedoch gewürdigt werden.

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